Im Land NRW gelten inzwischen nur noch Maßnahmen zum Basisschutz. Die generelle Maskenpflicht entfällt also. Sie haben aber als Büchereimitarbeitende im Rahmen des Hausrechts die Möglichkeit, weiterhin auf das Tragen einer Maske beim Besuch in der Bücherei zu bestehen.
Bitte überlegen Sie mit Ihrem Team und den Verantwortlichen des Trägers, ob Sie an der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Ihrem Räumlichkeiten festhalten wollen, zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden und der BesucherInnen. Wir haben für Sie aber auch ein Plakat kreiert, dass die Besucher auf nette Weise auf das freiwillige Masketragen in den Räumen der Bücherei hinweist. [Download hier]
Hier geht es zur aktuellen Coronaschutz-Verordnung.