Umsatzsteuerbefreiuung:
Ab dem 1. Januar 2023 werden sämtliche Einnahmen der Kirchengemeinden und somit auch Ihrer Bücherei steuerlich berücksichtigt. Da die Bücherei eine kulturelle Einrichtung ist, kann Ihr Kirchenvorstand aber bei der zuständigen Bezirksregierung für bestimmte Einnahmen eine Bescheinigung zur Steuerbefreiung erwirken, die dem Finanzamt vorgelegt werden kann.
In dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass Ihre Katholische Öffentliche Bücherei kulturelle Aufgaben erfüllt und somit vergleichbar mit staatlichen und kommunalen Bibliotheken ist, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Ihr Kirchenvorstand, der diesen Antrag stellen muss, findet alle dafür notwendigen Dokumente sowie die Kontaktdaten der ihn bei der Antragstellung unterstützenden Steuerreferenten und Mitarbeitenden der Finanzabteilung im Online-Verwaltungshandbuch des Erzbistums: https://www.verwaltung-erzbistum-paderborn.de/Suche/?suchText=Umsatzsteuer
Neue Buchhaltung:
Im Zuge der Einführung der zentralen Buchhaltung der Kirchengemeinden in den Gemeindeverbänden kommen auch auf Ihre Büchereien Änderungen zu. Sofern Ihre Verwaltungsleitungen nichts anderes mit Ihnen vereinbart haben, können Sie für das Führen der Barkasse alle baren Einnahmen und Ausgaben in Ihrer Bücherei weiterhin im Kassenbuch verzeichnen oder im unten aufgeführten Excel-Formular erfassen. Gemeinsam mit den Belegen müssen diese Übersichten künftig regelmäßig im Pfarrbüro oder beim Gemeindeverband abgegeben werden. Die Kontoführung und auch die Überweisungsleistungen erfolgen künftig - sofern mit Ihren Verwaltungsleitungen nicht anders vereinbart - zentral, sodass Sie unbezahlte Rechnungen an Ihr Pfarrbüro oder Ihren Gemeindeverband zur Bezahlung weitergeben können. Damit Sie nicht die Übersicht über Ihre unbaren Einnahmen und Ausgaben verlieren, empfehlen wir, diese Beträge gesondert zu notieren. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bei der Verwaltungsleitung einen Journalausdruck mit einer Aus- und Einnahmenübersicht aus der Webkasse zu bekommen.