Zur Bekämpfung der Corona-Epidemie haben wir in unserer Gesellschaft bisher schon viel unternommen und glücklicherweise sind die Infektionen nicht so zahlreich wie zunächst befürchtet. Lockerungen der ursprünglich strengen Ausgangs- und Schließungsregeln haben es Ihnen in den Büchereien inzwischen möglich gemacht, den Ausleihbetrieb wieder (eingeschränkt) aufzunehmen.
Zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten und deren Unterbrechung sind Sie allerdings verpflichtet, festzuhalten, wer, wann und wie lange die Bücherei besucht hat. Wir haben für Sie ein Formular vorbereitet und als pdf-Datei hier eingestellt. Auf dem DIN A 4-Bogen finden Sie vier Formulare, die Sie zunächst trennen müssen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen keine offenen Listen geführt werden. Bewahren Sie die Einwilligungen der Nutzer zum Besuch der Bücherei für vier Wochen auf.
Anlagen: pdf-Dokument „einwilligung-4-nutzen.pdf“ und „aushang-datenschutzinformation-COVID-19.pdf“