14.02.2025
Finanzen und Recht

Ehrenamtsförderung

Das Erzbistum Paderborn fördert das Ehrenamt in den Pastoralen Räumen regelmäßig.

Insgesamt werden pro Jahr und pro Pastoralverbund/ Pastoralem Raum 5.000,- € zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden Auslagen ehrenamtlich Engagierter erstattet. Dazu zählen bspw. Fahrt- oder Materialkosten sowie Fachliteratur (bspw. zur Gottesdienstvorbereitung), Exerzitien oder Kosten zur Wertschätzung Ehrenamtlicher. (Verpflegungspauschalen, die Anschaffung von Gegenständen und Aufwandsentschädigungen für das ehrenamtliche Engagement (z. B. Stundensätze) werden nicht gefördert. Ebenso entfällt diese Förderung für Personen mit Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sowie für Angestellte der Kirchengemeinden.)
Sprechen Sie Ihren Kirchenvorstand vor Ort oder Ihre zuständige Verwaltungsleitung an, dass Sie mit Ihrer Bücherei grundsätzlich Bedarf haben, bspw. bei Fahrtkosten zu einer Fortbildungsveranstaltung von uns, für Moderationsmaterial oder Flyerdruck zur Werbung neuer Ehrenamtlicher.

Weitere Fördermittel für das Engagement:
Eine Übersicht über Zuschüsse und Förderungen des Erzbistums Paderborn für Pastorale Aktivitäten und Projekte (nicht nur im Bereich des ehrenamtlichen Engagements) gibt es hier: https://pastorale-informationen.wir-erzbistum-paderborn.de/themen-bereiche/foerdermoeglichkeiten/

Videoaktion „Zeigt eure Haltung – Verein(t) für Demokratie“: https://www.engagiert-in-nrw.de/landesservicestelle/zeigt-eure-haltung-vereint-fuer-demokratie

Mit bis zu 1500 € fördert die Dt. Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) mit einem sog. Mikroförderprogramm ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Räumen.
Informationen unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

Eine Übersicht über die Engagement-Förderung des Landes NRW finden Sie hier: https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramme-und-foerderzugaenge 

Weitere Einträge

© Büchereifachstelle

Finanzen und Recht
Neuer Pauschalvertrag zwischen GEMA und Land NRW

Jetzt auch in NRW: Die GEMA und das Land NRW haben einen Pauschalvertrag abgeschlossen.
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Finanzen und Recht
Pauschalvertrag vom Land NRW mit GEMA entlastet Ehrenamt

Für die Musiknutzung urheberrechtlich relevanter Musik in Ihrer Bücherei gibt es eine finanzielle Entlastung. Das Land NRW übernimmt ab 1. Juli 2026 die GEMA-Kosten unter bestimmten Voraussetzungen:
© Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandfunk

Finanzen und Recht
Rundfunkbeitrag

Gelegentlich taucht die Frage auf, ob in KÖBs die Rundfunkbeitragspflicht besteht. Die Antwort lautet bei ausschließlich ehrenamtlich geführten Büchereien: nein.