Das Land NRW übernimmt die GEMA-Kosten ab 1. Juli 2026 unter folgenden Voraussetzungen:
– Kostenübernahme für bis zu vier Veranstaltungen im Jahr
-jede Veranstaltung mit musikalischen Beiträgen muss vorher bei der GEMA angemeldet werden
-für die Veranstaltung darf kein Eintritt genommen werden
-Veranstaltungen werden vorwiegend von ehrenamtlichen Mitarbeitenden durchgeführt
-Sitz des Vereins/der Organisation in Nordrhein-Westfalen
-Maximal 500 qm Fläche
Alle Informationen und das Online-Anmeldeformular finden Sie hier: NRW übernimmt GEMA Gebühren ehrenamtlicher Vereine