17.06.2025
Finanzen und Recht

Rundfunkbeitrag

Gelegentlich taucht die Frage auf, ob in KÖBs die Rundfunkbeitragspflicht besteht. Die Antwort lautet bei ausschließlich ehrenamtlich geführten Büchereien: nein.

Dazu gibt es auf der Seite des Beitragsservices folgenden Hinweis:
„Sind in einer Betriebsstätte aus­schließ­lich Mit­arbeiter auf ehren­amtl­icher Basis tätig, ist die Betriebs­stätte nicht an­melde­pflichtig. Dies gilt auch, wenn zu­sätz­lich Mit­arbeiter in einem 1-Euro-Job (Arbeits­ge­legen­heit mit Mehr­auf­wands­ent­schädi­gung) ein­ge­setzt werden. Das kann zum Bei­spiel auf Frei­willige Feuer­wehren zu­treffen.“

Quelle:
https://www.rundfunkbeitrag.de/einrichtungen_des_gemeinwohls/informationen/index_ger.html?highlight=ehren%C2%ADamtl%C2%ADicher%20ehrenamtlich%20Ehrenamt#einrichtungen_mit_nur_ehrenamtlich_beschaeftigten  

 

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Medienzuschüsse sind freigegeben

Die Medienzuschüsse sind freigegeben und Sie können ab sofort bei der ekz bestellen. Weitere Zuschüsse für Veranstaltungen, Hardware oder Werbemittel können wir dagegen leider nicht mehr gewähren.