24.06.2026
Finanzen und Recht

Pauschalvertrag vom Land NRW mit GEMA entlastet Ehrenamt

Für die Musiknutzung urheberrechtlich relevanter Musik in Ihrer Bücherei gibt es eine finanzielle Entlastung. Das Land NRW übernimmt ab 1. Juli 2026 die GEMA-Kosten unter bestimmten Voraussetzungen:

Das Land NRW übernimmt die GEMA-Kosten ab 1. Juli 2026 unter folgenden Voraussetzungen:

– Kostenübernahme für bis zu vier Veranstaltungen im Jahr
-jede Veranstaltung mit musikalischen Beiträgen muss vorher bei der GEMA angemeldet werden
-für die Veranstaltung darf kein Eintritt genommen werden

-Veranstaltungen werden vorwiegend von ehrenamtlichen Mitarbeitenden durchgeführt

-Sitz des Vereins/der Organisation in Nordrhein-Westfalen

-Maximal 500 qm Fläche

Alle Informationen und das Online-Anmeldeformular finden Sie hier: NRW übernimmt GEMA Gebühren ehrenamtlicher Vereine


 

 

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