Dennoch ist es gut zu wissen, wie Sie „im Falle eines Falles“ abgesichert sind: Unfall- und Haftplichtversicherung.
Unfall-Versicherungsschutz
Damit Sie in Ihrem Ehrenamt im Rahmen ihrer Büchereitätigkeit bei Personenschäden über die Versicherung des Erzbistums unfallversichert sind, müssen Sie beim Träger, also Ihrer Pfarrgemeinde, namentlich gemeldet sein.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die in Ausübung der Tätigkeit in der Bücherei eintreten und einen Körperschaden verursachen. Darunter fallen auch Unfälle, von denen Sie auf dem direkten Weg zu und von der Bücherei betroffen sind. Entsprechend versichert sind alle Veranstaltungen der Bücherei und auch kleine Ausflüge des Büchereiteams sowie die Teilnahme an Fortbildungen der Büchereifachstelle inkl. direkter Anfahrtswege.
Melden Sie bitte unbedingt alle Ihre Teammitglieder namentlich Ihrer Pfarrgemeinde, damit der Unfallversicherungsschutz zustande kommt.
Schadensfallmeldungen richten Sie bitte an Ihre Pfarrgemeinde.
Haftpflichtversicherung
Für den Betrieb von Pfarrzentren, Pfarrheimen, in denen Büchereien häufig untergebracht sind, besteht eine Haftpflichtversicherung sowohl für berechtigte Schadensersatzansprüche geschädigter Dritter als auch zur Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter.
Fügen sich Teilnehmende bei Veranstaltungen der Bücherei gegenseitig einen Schaden zu oder verletzen sich gegenseitig, kann hieraus die Bücherei nicht haftbar gemacht werden. Eine Haftung der Bücherei bzw. des Trägers für einen Schadensfall ist nur gegeben, wenn er durch die Organisation der Durchführung entstanden ist.
Eine Verpflichtungserklärung, in der die Pfarrgemeinde von allen Haftungsansprüchen freigestellt wird, ist von Ihnen als ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen nicht zu unterschreiben.
Für Haftpflichtansprüche aus Veranstaltungen in den Kirchengemeinden besteht nämlich grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Erzbistums Paderborn.
Bitte beachten Sie:
Diese Versicherungen ersetzen nicht Ihre private Unfall- und Haftpflichtersicherung.
Wir erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Erläuterung der Rechtslage.