14.02.2025
Finanzen und Recht

Ehrenamtsförderung

Das Erzbistum Paderborn fördert das Ehrenamt in den Pastoralen Räumen regelmäßig.

Insgesamt werden pro Jahr und pro Pastoralverbund/ Pastoralem Raum 5.000,- € zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden Auslagen ehrenamtlich Engagierter erstattet. Dazu zählen bspw. Fahrt- oder Materialkosten sowie Fachliteratur (bspw. zur Gottesdienstvorbereitung), Exerzitien oder Kosten zur Wertschätzung Ehrenamtlicher. (Verpflegungspauschalen, die Anschaffung von Gegenständen und Aufwandsentschädigungen für das ehrenamtliche Engagement (z. B. Stundensätze) werden nicht gefördert. Ebenso entfällt diese Förderung für Personen mit Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sowie für Angestellte der Kirchengemeinden.)
Sprechen Sie Ihren Kirchenvorstand vor Ort oder Ihre zuständige Verwaltungsleitung an, dass Sie mit Ihrer Bücherei grundsätzlich Bedarf haben, bspw. bei Fahrtkosten zu einer Fortbildungsveranstaltung von uns, für Moderationsmaterial oder Flyerdruck zur Werbung neuer Ehrenamtlicher.

Weitere Fördermittel für das Engagement:
Eine Übersicht über Zuschüsse und Förderungen des Erzbistums Paderborn für Pastorale Aktivitäten und Projekte (nicht nur im Bereich des ehrenamtlichen Engagements) gibt es hier: https://pastorale-informationen.wir-erzbistum-paderborn.de/themen-bereiche/foerdermoeglichkeiten/

Videoaktion „Zeigt eure Haltung – Verein(t) für Demokratie“: https://www.engagiert-in-nrw.de/landesservicestelle/zeigt-eure-haltung-vereint-fuer-demokratie

Mit bis zu 1500 € fördert die Dt. Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) mit einem sog. Mikroförderprogramm ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Räumen.
Informationen unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

Eine Übersicht über die Engagement-Förderung des Landes NRW finden Sie hier: https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramme-und-foerderzugaenge 

Weitere Einträge

© Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandfunk

Finanzen und Recht
Rundfunkbeitrag

Gelegentlich taucht die Frage auf, ob in KÖBs die Rundfunkbeitragspflicht besteht. Die Antwort lautet bei ausschließlich ehrenamtlich geführten Büchereien: nein.
© Melinda Nagy / Shutterstock.com

Finanzen und Recht
Änderung bei dem GEMA Pauschalvertrag über die Musiknutzung

Der Pauschalvertrag über die Musiknutzung bei kirchlichen Veranstaltungen und Konzerten wurde durch die GEMA gekündigt. Für Ihre Bücherei bedeutet das: wenn Sie urheberrechtlich relevante Musik abspielen, müssen Sie dieses bei der GEMA melden und ggf. eine Vergütung einkalkulieren.
© Vatican Media/Romano Siciliani/KNA

Finanzen und Recht
Das Recht am eigenen Bild

Bilder von Personen in der Werbung für die Bücherei. Bei ihm ist es keine Frage: Er ist eine Person des öffentlichen Lebens. Ein Bild von Papst Leo XIV. darf veröffentlicht werden. Für ihn gelten Extraregeln beim Recht am eigenen Bild.