BVS erstellt mittlerweile die Statistik am Ende des Jahres automatisch mit der letzten Ausleihe des Jahres, vorausgesetzt, Sie tragen in den Öffnungszeiten die ausleihfreie Zeit zwischen der letzten Ausleihe und dem ersten Ausleihtag im Neuen Jahr als Schließung ein. So wird übrigens auch in Ihrem eOpac vermerkt, dass Sie geschlossen haben. Sollten Sie die Schließungszeit nicht eingetragen haben, müssen Sie die Statistik händisch anstoßen. Dieses muss zwingend bis zum 31.12. des laufenden Jahres passieren. Im neuen Jahr kann die Statistik per BVS nicht mehr nachträglich erstellt werden.
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Buchhaltung mit BVS im neuen Jahr:
Zum Ende des Jahres, wenn Sie die Statistik für die Büchereifachstelle anfertigen, gibt Ihnen BVS alle Daten zu Ihren Finanzen aus. Diese können Sie dann fehlerfrei übertragen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle Ein- und Ausgaben verbuchen müssen, damit Sie die Daten für die Statistik nutzen können.
Ein Einstieg in die Buchhaltung bietet sich immer zum Anfang eines Neuen Jahres an. Falls Sie sich für die Buchhaltung mit BVS entscheiden, beraten wir Sie gerne.
Ansprechperson: Isabell Lanvermann