17.06.2025
Finanzen und Recht

Rundfunkbeitrag

Gelegentlich taucht die Frage auf, ob in KÖBs die Rundfunkbeitragspflicht besteht. Die Antwort lautet bei ausschließlich ehrenamtlich geführten Büchereien: nein.

Dazu gibt es auf der Seite des Beitragsservices folgenden Hinweis: „Sind in einer Betriebsstätte ausschließlich Mitarbeiter auf ehrenamtlicher Basis tätig, ist die Betriebsstätte nicht anmeldepflichtig.“ Sofern die Bücherei also nur von Ehrenamtlichen betrieben wird, sind dort keine Beschäftigten anzugeben und aus diesem Grund zumeist kein Beitrag zu zahlen. Als Beschäftigte gelten nur sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitbeschäftigte.

 

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Finanzen und Recht
Änderung bei dem GEMA Pauschalvertrag über die Musiknutzung

Der Pauschalvertrag über die Musiknutzung bei kirchlichen Veranstaltungen und Konzerten wurde durch die GEMA gekündigt. Für Ihre Bücherei bedeutet das: wenn Sie urheberrechtlich relevante Musik abspielen, müssen Sie dieses bei der GEMA melden und ggf. eine Vergütung einkalkulieren.
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Finanzen und Recht
Das Recht am eigenen Bild

Bilder von Personen in der Werbung für die Bücherei. Bei ihm ist es keine Frage: Er ist eine Person des öffentlichen Lebens. Ein Bild von Papst Leo XIV. darf veröffentlicht werden. Für ihn gelten Extraregeln beim Recht am eigenen Bild.
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Finanzen und Recht
Medienzuschüsse sind freigegeben

Die Medienzuschüsse sind freigegeben und Sie können ab sofort bei der ekz bestellen. Weitere Zuschüsse für Veranstaltungen, Hardware oder Werbemittel können wir dagegen leider nicht mehr gewähren.