Dazu gibt es auf der Seite des Beitragsservices folgenden Hinweis: „Sind in einer Betriebsstätte ausschließlich Mitarbeiter auf ehrenamtlicher Basis tätig, ist die Betriebsstätte nicht anmeldepflichtig.“ Sofern die Bücherei also nur von Ehrenamtlichen betrieben wird, sind dort keine Beschäftigten anzugeben und aus diesem Grund zumeist kein Beitrag zu zahlen. Als Beschäftigte gelten nur sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitbeschäftigte.