29.04.2023
Finanzen und Recht

Umsatzsteuerbefreiung und neue Buchhaltung

Umsatzsteuerbefreiuung: Am 31.12.2024 endet die Übergangsfrist für das geänderte Umsatzsteuergesetz. Spätestestens ab dem 1. Januar 2025 werden sämtliche Einnahmen der Kirchengemeinden und somit auch Ihrer Bücherei steuerlich berücksichtigt.

Da Ihre  Bücherei eine kulturelle Einrichtung ist, ist sie von den meisten Einnahmen steuerlich befreit.

Die bislang von Ihren Kirchenvertretungen bei den Bezirksregierungen eigens dafür zu stellenden Anträge entfallen seit dem 1. Januar 2023. Die Verwaltungsleitungen sind darüber im Bilde. Melden Sie wie gewohnt Ihre Einnahmen und Ausgaben ans Pfarrbüro, an Ihre Verwaltungsleitung oder an den Gemeindeverband weiter. Dort wird über die Steuerlichkeit der einzelnen Posten befunden. Manche Büchereileitungen haben auch Zugang zur Webkasse und geben dort direkt ein. Zu Ihrer eigenen Information hier eine kleine Übersicht:

Folgende Einnahmen der KÖB in Trägerschaft der Kirchengemeinden sind steuerbefreit:
· Einnahmen aus der Ausleihe
· Einnahmen aus Jahresgebühren (bspw. die „Libell-e“-Büchereien)
· Einnahmen aus dem Verkauf von gebrauchten Büchern und Medien aus dem Bestand
· Kopiergelder (trifft für Ihre KÖB nicht zu)
Keine Steuerrelevanz haben
· Mahngebühren
Folgende Einnahmen sind steuerpflichtig*:
· Verkauf neuer Bücher und sonstiger Medien
· Provisionen aus dem Verkauf neuer Bücher und sonstiger neuer Medien (bspw. Medienvermittlung, Buchausstellungen)
· Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken
· Einnahmen aus Lesungen und vergleichbaren Veranstaltungen mit Autoren
· Devotionalienverkäufe (Gesangbuch etc.)

(* Ausnahmen s. Online-Verwaltungshandbuch des Erzbistums Paderborn: https://www.verwaltung-erzbistum-paderborn.de/medium/2023_04_17-Umsatzsteuerbefreiung-kulturelle-Einrichtungen-Erzb.-Paderborn.pdf?m=1504)

Neue Buchhaltung:
Im Zuge der Einführung der zentralen Buchhaltung der Kirchengemeinden in den Gemeindeverbänden kommen auch auf Ihre Büchereien Änderungen zu. Sofern Ihre Verwaltungsleitungen nichts anderes mit Ihnen vereinbart haben, können Sie für das Führen der Barkasse alle baren Einnahmen und Ausgaben in Ihrer Bücherei weiterhin im Kassenbuch verzeichnen oder  im unten aufgeführten Excel-Formular erfassen. Gemeinsam mit den Belegen müssen diese Übersichten künftig regelmäßig im Pfarrbüro oder beim Gemeindeverband abgegeben werden. Die Kontoführung und auch die Überweisungsleistungen erfolgen künftig – sofern mit Ihren Verwaltungsleitungen nicht anders vereinbart – zentral, sodass Sie unbezahlte Rechnungen an Ihr Pfarrbüro oder Ihren Gemeindeverband zur Bezahlung weitergeben können. Damit Sie nicht die Übersicht über Ihre unbaren Einnahmen und Ausgaben verlieren, empfehlen wir, diese Beträge gesondert zu notieren. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bei der Verwaltungsleitung einen Journalausdruck mit einer Aus- und Einnahmenübersicht aus der Webkasse zu bekommen.

 

Barkasse KÖB

Kassenbuch

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