Der Bibliotheksverband als Koordinator der Maßnhahme erläutert:
„… mehr als 500 Einrichtungen haben in den Jahren 2020 und 2021 von einer Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms „Vor Ort für Alle“ profitiert. Förderfähig waren alle öffentlichen Bibliotheken in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen, die jeweils bis zu 25.000 Euro für ihre Modernisierung und (digitale) Ausstattung beantragen konnten.
Im Informationszeitalter sind Informationen und Daten von unglaublicher Bedeutung. Im Zuge der Digitalisierung der Büchereiabläufe findet ein ständiger Austausch von Daten statt: Sobald man beispielsweise den eOPAC nutzt, merkt sich das System die Informationen und es kommt zur Datenübermittlung und Datenverarbeitung personenbezogener Daten.
Im Land NRW gelten inzwischen nur noch Maßnahmen zum Basisschutz. Die generelle Maskenpflicht entfällt also. Sie haben aber als Büchereimitarbeitende im Rahmen des Hausrechts die Möglichkeit, weiterhin auf das Tragen einer Maske beim Besuch in der Bücherei zu bestehen.
Traditionell wird zum Buchsonntag eine Büchereikollekte durchgeführt. Von diesem Jahr an können die Kirchengemeinden die auf diese Weise erworbenen Geldmittel zu 100 % vor Ort für ihre Büchereien verwenden.
Umsatzsteuerbefreiuung:
Ab dem 1. Januar 2023 werden sämtliche Einnahmen der Kirchengemeinden und somit auch Ihrer Bücherei steuerlich berücksichtigt. Da die Bücherei eine kulturelle Einrichtung ist, kann Ihr Kirchenvorstand aber bei der zuständigen Bezirksregierung für bestimmte Einnahmen eine Bescheinigung zur Steuerbefreiung erwirken, die dem Finanzamt vorgelegt werden kann.
Wir hoffen, dass Sie in Ihrem ehrenamtlichen Engagement immer gesund und unversehrt bleiben. Eine gleiche Hoffnung haben wir für die Nutzerinnen und Nutzer der Bücherei. Auch sie mögen frei bleiben von Schäden, die durch die Organisation der Bücherei herbeigeführt worden sein könnten. Dennoch ist es gut zu wissen, wie Sie „im Falle eines Falles“ abgesichert sind: Unfall- und Haftplichtversicherung.